Immer mehr Schülerinnen und Schüler tauschen sich in sozialen Netzwerken im Internet aus. Sie geben ihre Namen und Kontaktdaten preis, laden Bilder von sich und ihren Freunden hoch und äußern sich in Foren und Gästebüchern. Was einmal im Netz steht, kann man so schnell nicht mehr löschen. Das ist den meisten nicht bewusst. Aussagen, die sie cool und witzig finden, stoßen bei Arbeitgebern nicht immer auf Verständnis. Diese informieren sich zunehmend im Netz über ihre Bewerberinnen und Bewerber für (Lehr-)Stellen. Die Veröffentlichung ausschweifender Partyfotos hat in einigen Fällen schon zu Absagen geführt. Grundsätzlich sollten sich Schülerinnen und Schüler bei der Veröffentlichung von Daten bewusst machen, wem sie welche Informationen zugänglich machen wollen und ob es tatsächlich eigene Inhalte sind. Ebenso ist die Grenze der freien Meinungsäußerung zu achten, die spätestens dort aufhört, wo das Recht anderer Menschen verletzt wird.
Interessenten an persönlichen Daten und InhaltenDas Anmeldeverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten in sozialen Netzwerken sind mit der Preisgabe persönlicher Daten und Inhalte verbunden. Ein kommerzielles Interesse an persönlichen Daten haben vor allem die Netzwerkbetreiber selbst, die ihre Dienste zwar kostenlos anbieten, die Daten aber in der Regel für Werbezwecke nutzen. Der Staat interessiert sich im Rahmen der Strafverfolgung für persönliche Daten und Menschen mit kriminellen Absichten informieren sich im Netz über die Gewohnheiten ihrer Opfer. Nicht zuletzt erhalten Personalverantwortliche einen Einblick in die Denkweise und das Privatleben ihrer (Lehr-)Stellenbewerberinnen und -bewerber.Schutz durch Gesetze und bewusste FreigabeDas Gesetz und das Einhalten bestimmter Regeln kann die Schülerinnen und Schüler vor der zunehmenden Transparenz im Netz schützen. Bei persönlichen Daten kommt das Datenschutzgesetz zur Anwendung. Fotos werden durch Urheber- und Persönlichkeitsrechte geschützt. Gegen Beleidigungen und Diffamierungen im Netz helfen die Strafgesetze. Durch die Kenntnisse der eigenen Rechte und die bewusste Freigabe von Daten und Inhalten können die Lernenden selbst den Missbrauch ihrer Daten minimieren.
Eigenständiges Arbeiten gefordertUm mehr Sicherheit im Umgang mit sozialen Netzwerken zu gewinnen, kann die Einhaltung einfacher Regeln hilfreich sein. Mithilfe der Checkliste "Bist du netzwerksicher?" bekommen die Schülerinnen und Schüler einen Einblick in die Nutzung ihrer persönlichen Daten und Inhalte in sozialen Netzwerken und lernen, dass sie durch eine bewusstere Datenfreigabe selbst darauf Einfluss nehmen können. Die Checkliste empfiehlt sich für Lernende ab dem zwölften Lebensjahr. Die Schülerinnen und Schüler können die Handlungsanleitungen in der Checkliste selbstständig umsetzen.Lehrkraft als AnsprechpartnerDa die Checkliste aus Gründen der Übersichtlichkeit nur knapp gefasst ist, empfiehlt es sich, vorab die einzelnen Punkte mit den Lernenden eingehend zu besprechen. Für Nachfragen oder vertiefende Diskussionen sollte die Lehrkraft während oder nach Umsetzung der Regeln als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Schülerinnen und Schüler ab dem zwölften Lebensjahr können mithilfe der Checkliste ihre Netzwerksicherheit im Umgang mit ihren persönlichen Daten und Inhalten überprüfen.Dateigröße: 76 KB
Nadja Tholen ist Wirtschaftsjuristin und als Projektleiterin bei der lo-net GmbH tätig, die lo-net² betreibt. Sie konzipiert E-Learning-Programme für verschiedene Fernlehrinstitute.
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